So. Apr 28th, 2024

Förderanträge der Sport- und Schützenvereine müssen bis 1. März 2024 vorliegen

Neuburg – Der Freistaat Bayern fördert den außerschulischen Sport nach den Sportförderrichtlinien durch die sogenannte Vereinspauschale. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen den Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale bis spätestens 1. März 2024 vollständig vorlegen.

Die Beantragung der Vereinspauschale kann ab Januar 2024 beginnen. Die Vereine werden gebeten, vorrangig das Online-Formular vom Bayerischen Staatsministeriums für Sport und Integration zu verwenden. Weitere
Informationen und Unterlagen, wie z.B. das Antragsformular oder den Lizenzkatalog sind auf der Landkreis-Homepage unter www.neuburg-schrobenhausen.de/Vereinspauschale zu finden. Zur Beantragung der
Vereinspauschale sind die Mitgliederzahlen mit Stand vom 30. Dezember 2023 ausschlaggebend. Der Stichtag ist Freitag, 1. März 2024.

Bis zu diesem Stichtag müssen die Unterlagen vollständig bei der Post oder beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen vorliegen. Zur Erleichterung ist das Formular „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“ nur noch notwendig, wenn eine Lizenzteilung unter zwei Vereinen vorgenommen werden soll.

Informationen zum Energiepreiszuschuss sind ebenso auf der Homepage des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen zu finden. Auskunft erteilt auch die zuständige Sachbearbeiterin im Landratsamt Julia Reinold unter der Telefonnummer 08431/57-438. – Sabine Gooss, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

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