Sa. Apr 27th, 2024

Kapstadt: Der ehemalige südafrikanische Präsident Zuma darf nicht an der Parlamentswahl im Mai teilnehmen. Die Wahlkommission erklärte, sie habe einen Einspruch erhalten und diesem stattgegeben.
Gründe wurden nicht mitgeteilt. Der 81-Jährige kann noch bis zum kommenden Dienstag Berufung gegen die Entscheidung einlegen. Der Ausschluss von der Wahl könnte damit zusammenhängen, dass Zuma vor drei Jahren zu 15 Monaten Haft verurteilt wurde, weil er sich geweigert hatte, zu Korruptions-Ermittlungen auszusagen. Wegen gesundheitlicher Probleme wurde er damals schon kurze Zeit später aus dem Gefängnis entlassen. Der amtierende Präsident Ramaphosa vom ANC kandidiert für eine zweite Amtszeit. Zuma tritt für eine Splitterpartei an, die nach dem ehemaligen bewaffneten Arm des ANC benannt ist. – BR

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