Karlsruhe: Auf Facebook müssen die Nutzer nicht in jedem Fall ihren echten Namen verwenden.
Der Bundesgerichtshof gab zwei Klägern Recht, die sich unter Pseudonymen angemeldet hatten. Das soziale Netzwerk hatte daraufhin ihre Konten gesperrt. Zu Unrecht, wie die Richter jetzt entschieden haben. Die Pflicht, den Klarnamen im Internet zu verwenden, sei unwirksam, nur gegenüber Facebook selbst müssten die Nutzer ihren echten Namen angeben. Mit der Pflicht zum echten Namen will Facebook gegen Mobbing und Beschimpfungen im Netz vorgehen. Allerdings bezieht sich der Fall auf früher geltende Nutzungsbedingungen von Facebook. Inzwischen hat sich die Rechtslage geändert. Nach dem heute geltenden Recht gibt es keinen Anspruch auf die Verwendung von Pseudonymen. – BR