Do. Dez 12th, 2024

Kreisjugendamt nimmt Bewerbungen entgegen und verlängert die BewerbungsfristNeuburg – Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen werden Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gesucht. Für die Sitzungen des Jugendschöffengerichts beim Amtsgericht Neuburg a. d. Donau und der Jugendkammer beim Landgericht Ingolstadt werden die Jugendschöffen für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Das Kreisjugendamt ruft deshalb interessierte Bürgerinnen und Bürger auf, sich innerhalb der nächsten Wochen für das Ehrenamt eines Jugendschöffen zu bewerben. Aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber wird der Jugendhilfeausschuss des Landkreises dem Amtsgericht Neuburg a. d. Donau eine bestimmte Anzahl von Personen – je zur Hälfte Männer und Frauen – vorschlagen. Die endgültige Entscheidung obliegt dann dem dort gebildeten Wahlausschuss.

Jugendschöffen wirken bei den Strafverfahren vor den Jugendgerichten mit. Wie die Schöffen an den Strafgerichten für Erwachsene, nehmen sie an der Hauptverhandlung in voller richterlicher Unabhängigkeit und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter teil. Wegen der Betonung des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht sollen Jugendschöffen erzieherisch befähigt, in der Jugenderziehung erfahren sein und möglichst aus allen Kreisen der Bevölkerung stammen.

Die Jugendschöffen müssen aufgrund von teilweise langen Sitzungen für das Amt mental und körperlich geeignet sein und ausreichend die deutsche Sprache beherrschen. Einfühlungsvermögen in die verschiedenen sozialen Umfelder, Unparteilichkeit, Objektivität und Unvoreingenommenheit sind wichtige Voraussetzungen für die Eignung. Juristische Vorkenntnisse werden jedoch nicht benötigt.

Wer sich für das Ehrenamt eines Jugendschöffen interessiert und dazu auch die nötigen Voraussetzungen mitbringt, kann sich bis spätestens 20. März 2023 schriftlich beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Kreisjugendamt, Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg a. d. Donau, um die Aufnahme in eine Vorschlagsliste bewerben. Die Bewerbungen werden dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt, der im April dieses Jahres die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen aufstellen wird.

Wer sich in die Vorschlagsliste aufnehmen lassen möchte, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wohnen und zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre, jedoch nicht älter als 69 Jahre sein. Die Kriterien für die Eignung zum Schöffen, bzw. Jugendschöffen können auch unter www.schoeffenwahl.de abgerufen werden. Das Bewerbungsformular steht auf der Internetseite des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen unter www.neuburg-schrobenhausen.de/jugendamt zum Download bereit, kann aber auch im Bürgerservicebüro des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen abgeholt oder unter der Telefonnummer 08431 57-278 angefordert werden. – Sabine Gooss, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

Kommentar verfassen