So. Apr 28th, 2024

Washington: Der frühere US-Präsident Trump kann nach Auffassung eine Berufungsgerichts für seine Handlungen im Amt strafrechtlich verfolgt werden. Demnach kann er sich bei einer Anklage wegen Wahlbetrugs nicht auf seine Immunität berufen.
Endgültig dürfte die Frage aber erst vom Obersten Gericht geklärt werden. Bei dem Verfahren geht es um Trumps Versuch, das Ergebnis der Präsidentschaftswahl 2020 zu kippen und damit im Amt zu bleiben. Seine Anwälte hatten argumentiert, Trump könne nicht strafrechtlich belangt werden, weil er zum Zeitpunkt der Taten Immunität als US-Präsident genieße. Trump hatte sich nach der Wahl im November 2020 geweigert, seine Niederlage gegen den Demokraten Joe Biden anzuerkennen. – BR

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