Neuburg – Da die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt, hat das Bayerische Gesundheitsministerium sein Einvernehmen für weitere Öffnungsschritte erteilt. Landrat Peter von der Grün freut sich und ergänzt: „Da das Einvernehmen des Gesundheitsministeriums erst am heutigen Montag einging, tritt die aktuelle Allgemeinverfügung rein formell erst am morgigen Dienstag in Kraft.“ Weil aber die rechtlichen Voraussetzungen bereits erfüllt sind, gilt tatsächlich bereits ab heute Folgendes:
Neben den automatisch greifenden, inzidenzabhängigen Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bestehen folgende Maßgaben:
Öffnung der Außengastronomie
Die Außengastronomie darf ohne vorherige Terminbuchung öffnen. Ein Testnachweis ist nicht erforderlich.
Theater, Konzerthäuser und Kinos
Der Besuch ist ohne Testnachweis möglich.
Kulturelle Veranstaltungen im Freien
Die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen wird unter freiem Himmel für bis zu 250 Besucherinnen und Besucher erlaubt. Ein negativer Testnachweis ist nicht erforderlich.
Sport
Erlaubt sind die Ausübung von kontaktfreiem Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung der Innenbereiche von Sportstätten sowie die Ausübung von Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen. Ein negativer Testnachweis ist nicht erforderlich.
Fitnessstudios können nach vorheriger Terminbuchung öffnen.
Sportveranstaltungen
Sportveranstaltungen mit festen Sitzplätzen werden zudem unter freiem Himmel für bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen. Ein negativer Testnachweis ist nicht erforderlich.
Freibäder
Freibäder können für Besucherinnen und Besucher nach vorheriger Terminbuchung öffnen. Ein negativer Testnachweis ist nicht erforderlich
Tourismus und Freizeit
Erlaubt ist der Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen.
Die genauen Maßgaben für die Öffnungen finden sich in den Rahmenkonzepten. – Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen