Berlin: Die Bundesregierung hat sich offenbar in Grundzügen auf eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts geeinigt.
So soll die Möglichkeit der Einbürgerung für gut integrierte Menschen wie geplant von acht auf fünf Jahre Aufenthalt verringert werden, dass geht aus dem 49-seitigen Gesetzentwurf hervor, über den die Süddeutsche Zeitung berichtet. Bei guten Sprachkenntnissen, ehrenamtlichem Engagement oder sehr guten Leistungen im Job wird demnach eine Einbürgerung schon nach drei Jahren möglich. Wer bestimmte Straftaten begeht, etwa rassistische, menschenverachtende oder antisemitische, darf dem Entwurf zufolge nicht eingebürgert werden. – BR